OLG Hamm: Direkte Inanspruchnahme des Abgemahnten auch ohne bezahlte Anwaltsrechnung

Das OLG Hamm (Urteil vom 23.10.2012, Az. I-4 U 134/12) hat entschieden, dass der Abgemahnte bei einer berechtigten Abmahnung auf die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden kann, ohne dass der Abmahnende zuvor die Kostenrechnung des Rechtsanwalts ausgeglichen haben muss. Weiterlesen