OLG Hamburg: Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes im Urheberrecht gilt nicht für Altfälle

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 03.01.2013 – Az.: 5 W 93/13 entschieden, dass die in § 104a UrhG nF. geregelte Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes im Urheberrecht nicht auf Altfälle anzuwenden ist.

Demzufolge ist die neue Neuregelung nur auf Sachverhalte nach dem Inkrafttreten der Neufassung im Oktober 2013 anzuwenden.

Es bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte zu dieser Frage entscheiden.

OLG Hamm: Bedrohungen über Facebook rechtfertigen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz

Mittels Facebook übermittelte Drohungen können ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) rechtfertigen. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 23.04.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts –
Familiengerichts – Gladbeck bestätigt. Weiterlesen